Förderung 2026
Neue KfW-Förderung ab dem 21.07.2026
Mit den Fördermitteln des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle können Sie attraktive Förderungen bei der Modernisierung oder beim Neubau Ihrer Heizungsanlage beantragen. Für weiterführende Infos schauen Sie gerne hier auf die Seite der der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau).
Auch nach der Förderreform erhalten Eigentümer weiterhin attraktive Zuschüsse für den Austausch alter Heizungen gegen moderne Wärmepumpen. Je nach Einkommen und Familiensituation sind Zuschüsse von bis zu 22.400 € pro Wohneinheit möglich.
Wir prüfen kostenlos, welche Förderung Sie erhalten können und übernehmen auf Wunsch die komplette Förderbegleitung.
30 % Grundförderung
Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 % der förderfähigen Investitionskosten und bildet die Basis der Heizungsförderung. Sie gilt für den Austausch einer alten Heizung gegen eine förderfähige, klimafreundliche Heizungsanlage wie beispielsweise eine Wärmepumpe. Weitere Bonusförderungen können – abhängig von den persönlichen Voraussetzungen – zusätzlich beantragt werden.
16 % Klimageschwindigkeitsbonus
Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt seit dem 21.07.2026 16 %. Er soll den schnellen Austausch fossiler Heizungen gegen klimafreundliche Heizsysteme fördern. Ab dem 01.02.2027 wird der Bonus erstmals um vier Prozentpunkte reduziert und sinkt anschließend jeweils zum 1. Februar und 1. August eines Jahres schrittweise weiter. Wer seine Heizungsmodernisierung frühzeitig umsetzt, kann daher von einer höheren Förderung profitieren.
bis zu 40 % Einkommensbonus
Der Einkommensbonus richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen. Haushalte mit einem Einkommen bis 30.000 € erhalten den höchsten Bonus. Neu ist, dass auch Eigentümer mit einem Einkommen bis 50.000 € weiterhin von einem Einkommensbonus profitieren können. Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind erhalten zusätzlich eine um 10.000 € erhöhte Einkommensgrenze, wodurch mehr Haushalte förderberechtigt sind.
Maximaler Zuschuss: 22.400 €
Je nach Einkommen und Fördervoraussetzungen können Eigentümer Zuschüsse von bis zu 22.400 € pro Wohneinheit erhalten. Die tatsächliche Förderhöhe richtet sich nach den förderfähigen Investitionskosten sowie den anrechenbaren Bonusregelungen. Mit zunehmendem Haushaltseinkommen reduziert sich der maximal mögliche Zuschuss entsprechend der Vorgaben des KfW-Programms 458
Bis zu 80% Förderquote
Die gesamte Förderung setzt sich aus der Grundförderung und den möglichen Bonusförderungen zusammen. Insgesamt können bis zu 70 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 € liegt die maximale Förderquote sogar bei 80 % der förderfähigen Investitionskosten.

Zuschusshöhe
Was hat sich bei der Heizungsförderung 2026 geändert?
Zum 21.07.2026 wurden die Förderbedingungen im KfW-Programm 458 angepasst. Die gute Nachricht: Die Grundförderung bleibt weiterhin bei 30 %. Gleichzeitig ändern sich Bonusregelungen und Förderobergrenzen.
Die wichtigsten Änderungen:
✓ Grundförderung bleibt bei 30 %
✓ Klimageschwindigkeitsbonus startet mit 16 %
✓ Einkommensbonus wird neu gestaffelt
✓ Familien profitieren von höheren Einkommensgrenzen
✓ Effizienzbonus entfällt
✓ Emissionszuschlag entfällt
✓ maximale Förderquote bleibt bei 70 % bzw. 80 %
Förderung 2026
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen | Maximaler Zuschuss* |
|---|---|
bis 30.000 € | bis 22.400 € |
30.000 € bis 40.000 € | bis 19.600 € |
40.000 € bis 50.000 € | bis 15.680 € |
über 50.000 € | bis 12.880 € |
*Die tatsächliche Förderhöhe hängt von Ihrer persönlichen Situation und den förderfähigen Investitionskosten ab.
So unterstützen wir Sie bei der KfW-Förderung
Kostenloses Erstgespräch & Angebot
Als ersten Schritt bieten wir Ihnen eine kostenfreie Erstberatung an. Dabei nehmen wir Ihre Hausdaten, die aktuelle Heizsituation und Ihre Wünsche auf. Aufgrund dieser Angaben erstellen wir für Sie ein konkretes, unverbindliches Angebot für Ihre neue Heizungsanlage.
So bekommen Sie schon früh Klarheit über Kosten, Technik und mögliche Förderung.
Abschluss des Lieferungs- oder Leistungsvertrags
Bevor der Förderantrag gestellt wird, schließen Sie mit uns einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag ab. Wichtig: Der Vertrag enthält eine aufschiebende oder auflösende Bedingung – also: der Vertrag tritt nur in Kraft, wenn die Förderzusage erteilt wurde. Außerdem muss im Vertrag klar angegeben werden, wann die Umsetzung voraussichtlich stattfindet. So stellen wir sicher, dass der rechtliche Rahmen für die Förderung korrekt ist.
Beauftragung und Erstellung der BzA
Wenn Sie sich für unser Angebot entscheiden, beauftragen wir — je nach Erfordernis — einen zertifizierten Energieberater oder übernehmen die Aufgabe selbst (sofern zulässig). Dieser bzw. wir erstellen dann die notwendige „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) mit einer individuellen BzA-ID. Diese BzA ist zwingend erforderlich, damit eine Förderung durch die KfW möglich wird. Mit der BzA dokumentieren wir, dass Ihr Vorhaben die technischen und förderrechtlichen Anforderungen erfüllt.
04
Registrierung & Antragstellung im Kundenportal der KfW
Sie registrieren sich bei „Meine KfW“ und legen einen Account an. Mit diesem Konto stellen Sie im Portal den Förderantrag für Ihre Heizungsmaßnahme. Dabei geben Sie die BzA-ID an und laden den Vertrags-PDF hoch. Sobald die KfW alles geprüft hat, erhalten Sie eine Zuschusszusage mit Reservierung des Zuschussbetrags — komplett digital im Portal, kein Postversand.
05
Heizungseinbau & Bescheinigung
Nach der Zusage können wir mit der Installation Ihrer neuen, klimafreundlichen Heizungsanlage beginnen. Nach Abschluss der Arbeiten stellen wir für Sie die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) aus, die belegt, dass die Anlage gemäß den Förderbedingungen fachgerecht eingebaut wurde.
06
Nachweise einreichen & Auszahlung des Zuschusses
Im Anschluss laden Sie über das Portal die notwendigen Nachweise hoch: Rechnungen, BnD, ggf. weitere Dokumente (z. B. Meldebescheinigung, Grundbuchauszug bei Bonusanträgen). Zusätzlich ist eine Identitätsprüfung vorgeschrieben (z. B. per eID, SCHUFA-Check, Video- oder Postident). Sobald alles korrekt hochgeladen und geprüft wurde, erhalten Sie die Auszahlung des Zuschusses.


