Das barrierefreie Bad: Komfortabel und sicher
Barrierefreie Bäder
Wir tragen dazu bei, dass Sie Ihr Badezimmer auch mit körperlichen Einschränkungen einfach und sicher benutzen können. Vor der Durchführung der Umbaumaßnahmen informieren wir Sie über Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihres barrierefreien Badezimmers. Wir finden die geeigneten Lösungen, damit Ihr Bad Ihnen stets ein Gefühl des Komforts und der Sicherheit gibt.
Der Zuschuss der Krankenkassen für den Umbau von Badezimmern in barrierefreie Badezimmer ist von 2500.-€ auf 4000.-€ gestiegen. Zugleich hat sich die KFW Förderung auch auf bis zu 4000.-€ erhöht (8%der förderfähigen Kosten) Das Programm nennt sich “Altersgerechter Umbau Investitionszuschuss-Programm 455”.
Barrierefrei ist immer individuell
Bei der Planung Ihres barrierefreien Bads stellen wir Ihre Wünsche und Bedürfnisse in den Mittelpunkt. Geht es Ihnen einfach darum, die Nutzung Ihres Bads im Alter einfacher zu gestalten? Soll Ihr Bad auch mit einem Rollstuhl nutzbar sein? Haben Sie oder Ihre Angehörigen aktuell schon Einschränkungen, die eine individuelle Anpassung des Bads notwendig machen? Welche Anforderungen Sie auch haben, wir entwickeln für Sie Ihre maßgeschneiderte Badlösung.
Mehr Badkomfort – heute und in Zukunft
Hinter einem barrierefreien Bad steht immer ein Gesamtkonzept, das alle Bereiche abdeckt. Dazu gehören z. B. ausreichend große Bewegungsflächen, ein Waschtisch, den man auch bequem im Sitzen nutzen kann, ein WC mit verlängerter Sitzfläche und erhöhter Sitzposition oder eine bodenebene Dusche. Einen Dusch-Klappsitz oder zusätzliche Handgriffe können wir bereits bei der Badplanung vorsehen und später bei Bedarf nachrüsten.
Sprechen Sie mit uns und lassen Sie sich ganz persönlich beraten. Warneke & Schulz Bad & Heizung GmbH & Co. KG ist Ihr Partner fürs Bad in Bremen.
Förderung für den barrierefreien Badumbau wieder verfügbar
Laut KfW können Privatpersonen mit Eigentum oder als Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung an Wohngebäuden beantragen.
Die wichtigsten Punkte:
- Es kann nur einen Antrag stellen, wer noch keine Liefer- und Leistungsverträge abgeschlossen hat.
- Die förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen als Berechnungsgrundlage für den Zuschuss liegen bei bis zu 25.000 Euro. Es können solange Anträge im KfW-Zuschussportal gestellt werden, bis die Fördermittel aufgebraucht sind.